IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Handelsgericht Wien erkennt in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Mag. Matthias Strohmayer, LL.M, Rechtsanwalt in 1030 Wien, wider die beklagte Partei clever fit GmbH, Augsburger Straße 52, 86899 Landsberg am Lech, Deutschland, vertreten durch Hochedlinger Luschin Marenzi Kapsch Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, wegen Unterlassung (EUR 30.500,-) und Urteilsveröffentlichung (EUR 5.500,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
1. Die Beklagte ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Verträge zur Benützung von Fitness-Studios mit einem Preis, insbesondere mit dem Preis von „19€“, “20€” oder “1€” im Blickfang zu bewerben, ohne gleichzeitig klar zugeordnet und ähnlich deutlich bereits im Blickfang auf weitere verbrauchsunabhängige Kosten und/oder sonstige den Kunden (im Ergebnis) finanziell belastende Bedingungen hinzuweisen, insbesondere auf die Mindestbindungsdauer (unter Anführung der Dauer) und darauf, dass sich der Preis ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht (unter Anführung des Zeitpunkts und des erhöhten Betrags), es sei denn, derartige Bedingungen oder Kosten bestehen nicht.
2. Der Kläger wird ermächtigt, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) einmal binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des über diese Klage ergehenden Urteils auf Kosten der Beklagten mit Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern im redaktionellen Teil auf einer der ersten sechs Seiten im Ausmaß einer Seite in einer Freitagsausgabe der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen.
3. Die Beklagte ist ferner bei sonstiger Exekution schuldig, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils auf eigene Kosten mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit schwarz, gesperrt und fett geschriebenen Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern auf ihrem Onlinemedium unter https://www.clever-fit.com (mit der Einschränkung auf Nutzer aus Österreich) oder, sollte die genannte Adresse geändert werden, auf jenen Websites, die sie ersetzen, auf weißem Hintergrund in einem rechteckigen Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers unmittelbar für Nutzer aus Österreich erscheint (die Bestimmung der Nutzer aus Österreich erfolgt anhand der IP-Adresse), für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.
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